Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein
§ 1 Vertragsabschluss
1. Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden/Besteller und dem Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein, Felix-Auerbach-Str. 3, 07747 Jena, zustande. Diesem Vertrag liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuell gültigen Fassung stehen zum Ausdrucken und Abspeichern auf der Internetseite zur Verfügung und werden dem Besteller vor Buchungsabschluss zugänglich gemacht.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein zustande. Die Annahme durch den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen. Der Anmelder erhält vom Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein für Fahrten, deren Bruttowert über 250,00€ liegt und vorbestellt wurde, auf Wunsch des Bestellers eine schriftliche oder fernmündliche Vertragsbestätigung. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich nach der Bestätigung des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein
4. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein zur Anfechtung des Vertrages.
5. Fahrer des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein und beauftragte Fahrer anderer Unternehmen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagte Leistung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
§ 2 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
1. Wird die Beförderung infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Fahrzeugausfall / Unfall Stau oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Besteller als auch den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beförderungsbeginn erhält der Besteller den gezahlten Preis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beförderungsbeginn, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von dem Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein und vom Besteller je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Besteller zur Last.
2. Der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Besteller oder ein in dem Vertrag einbezogener Fahrgast ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein, so behält sie den Anspruch auf den Preis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
§ 3 Widerruf
1. Dem Kunden steht eine Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
2. Das Widerrufsrecht beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
3. Das Widerrufs recht muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung ausgeübt werden.
4. Der Widerruf ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail oder per Post an Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein, Felix-Auerbach-Str. 3, 07747 Jena, zu richten.
5. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerruf.
§ 4 Auskunftspflicht des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein
Seitens des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein besteht keine Aufklärungs- oder Informationspflicht bezüglich der Einreise-, Visa-, Versicherungs- und Zollvorschriften. Hierfür haben der Besteller und die zu befördernden Personen bei den in Betracht kommenden Informationsstellen selbst zu sorgen. Dies gilt vor allem bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie hinsichtlich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Bestellers und seiner mitfahrenden Personen. Der Besteller ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Beförderung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein bedingt sind.
§ 4 Vergütung
1. Bei Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise. Der Vertrag kommt zustande durch Fernmündliche Bestätigung, per E-Mail oder per Post. Sodann ist der Kaufpreis für Rechnungskunden nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, spätestens aber nach Abschluss der gebuchten Fahrt.
2. Der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein behält sich vor, die ersten Vertragsleistungen erst nach vollständiger Zahlung der Vertraglich vereinbarten Zahlung zu erbringen.
3. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, EC-, Kreditkarten-, Bar- oder Scheckzahlung.
4. Soweit der im Voraus vereinbarte Betrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr abgefahren werden kann, wird der Restbetrag abzüglich einer Differenzzahlung in Abhängigkeit der entgangenen Leistungen erstattet.
§ 5 Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein für Schäden, die nicht Körperschäden sind, und nicht auf Höhere Gewalt, Fahrzeugausfälle Staus, Unfälle oder ähnliches zurückzuführen sind, ist auf das 3-fache des Beförderungsentgelts (höchstens jedoch 1000,-€) beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit der Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein für den Schaden allein wegen Verschuldens eines mit der Durchführung der Beförderung beauftragten Fahrers verantwortlich ist.
2. Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden und Personenschäden aus unerlaubter Handlung haftet der Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein je Besteller jeweils maximal in Höhe der Mindestversicherungssummen gemäß den jeweils im Zeitpunkt des Schadenfalles geltenden Pflichtversicherungsgesetz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Haftungsansprüche gegen den Autor der Homepage, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
4. Für den Verlust oder die Beschädigung der im Fahrzeug mitgeführten Sachen, soweit der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein dies nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung. Dies gilt auch für den Fall des Diebstahls.
5. Alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach Ablauf von einem Jahr ab Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
§ 8 Datenschutz
1. Der Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein verpflichtet sich die Kundendaten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Buchung oder Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen, an die jeweiligen Fahrer und Dritte weitergeleitet werden.
§ 9 Rechtswahl
1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
§ 10 Gerichtsstand
1. Der Besteller kann den Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein nur an dessen Sitz verklagen.
2. Für Klagen des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein gegen den Besteller ist der Wohnsitz des Fahrgastes maßgebend.
3. Für Klagen gegen Fahrgäste bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Mietwagenbetriebes Stefan Eckstein vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen etwas Anderes zugunsten des Fahrgastes ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Fahrgast angehört, für den Besteller günstiger sind als die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags nebst Anlagen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmung dieses Vertrags im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame
Regelung zu vereinbaren, die nach Form, Inhalt und Maß dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung von den Vertragsschließenden beabsichtigt war. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke. Soweit das mit diesem Vertrag angestrebte wirtschaftliche Ergebnis nur durch ergänzende Vereinbarungen erreicht werden kann, verpflichten sich die Parteien hiermit, diese Verpflichtung jeweils unverzüglich zu treffen.
Stand 01/2024 Mietwagenbetrieb Stefan Eckstein