Krankenfahrten

Generelle Krankenfahrten ohne Genehmigung durch die Krankenkasse:

  • Fahrten zu stationären Operationen zum Krankenhaus, sowie die Vor- und Nachbehandlung einer OP.
  • Wenn dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Schwerbehindert mit den Merkzeichen "aG", "BI", "H" oder Pflegegrad 3 bis 5    (Bei 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung!) vorliegt.

 Krankenfahrten mit Genehmigung durch die     Krankenkasse:

  • Strahlen - / Chemotherapie
  • Dialyse
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen
  • Fahrten zu ambulanten Operationen zum Krankenhaus oder Arztpraxis, sowie die Vor- und Nachbehandlung einer ambulanten OP.
  • Fahrten zu ambulanten Operationen im Krankenhaus sowie die Vor- und Nachbehandlungen einer OP, wenn ein nähergelegenes Krankenhaus ebenso geeignet wäre. 

Unfallkasse, Berufsgenossenschaft:

 Sie benötigen nur den Krankentransportschein.
Es bedarf keiner Genehmigung des Kostenträgers, und eine Zuzahlung entfällt ebenso. Haben Sie noch Fragen zu Krankenfahrten? Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne.

Die gesetzliche Zuzahlung:

Sie sind noch nicht von der Zuzahlung befreit? Dann müssen Sie 10 % des Fahrpreises - mindestens 5,00 € und maximal 10,00 € pro Fahrt - beim Fahrer zahlen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.